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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in Erteilung

D05000632 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Arbeit als medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, medizinischer-technischer Laboratoriumsassistent ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin, medizinischer-technischer Laboratoriumsassistent arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Sie muss beantragt werden. Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt. Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.

Handlungsgrundlage


  • § 1(1) MTAG § 2 (1) MTAG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin“ oder „Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistenten“ beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018075001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden