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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Medizinisch-technische/r Assistent*in für Funktionsdiagnostik

D05000627 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Arbeit als medizinisch-technische Assistentin, medizinischer-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik ist in Deutschland bestimmten Personen vorbehalten. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als medizinisch-technische Assistentin, medizinischer-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in dem Beruf arbeiten. Die Berufserlaubnis wird, wie bei allen medizinisch-technischen Berufen, nach bestandener staatlicher Prüfung erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) vorliegt. Tätigkeitsbereiche sind u.a.: Krankenhäuser, Arztpraxen.

Handlungsgrundlage


  • § 1 MTAG § 2 MTAG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Funktionsdiagnostisch-technische Assistentin" oder "Funktionsdiagnostisch-technischer Assistent" beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018073001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Medizinisch-technische(r) Assistent / Assistentin für Funktionsdiagnostik Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden