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Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik

D05000619 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit bezieht sich auf die Befugnis, als Prüfberechtigter oder Prüfsachverständiger für die Standsicherheit von Bauwerken tätig zu sein.

Handlungsgrundlage


  • § 22 BauPrüfVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99012107006000 "Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik Genehmigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden