Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik
D05000619• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung als prüfberechtigte oder prüfsachverständige Person für Standsicherheit bezieht sich auf die Befugnis, als Prüfberechtigter oder Prüfsachverständiger für die Standsicherheit von Bauwerken tätig zu sein.
Handlungsgrundlage
- § 22 BauPrüfVO
Formularangaben
Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99012107006000 "Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Baustatik Genehmigung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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