Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Orthoptist
D05000616• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Beruf Orthoptistin oder Orthoptist ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Orthoptistin oder Orthoptist arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Orthoptistin“ oder „Orthoptist“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Absatz 1 Orthoptistengesetz (OrthoptG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018079001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Orthoptist/-in Erteilung"
Stichwörter
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