Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Krankenpfleger
D05000608• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder als Gesundheitsund Krankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018043001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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