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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Krankenpfleger

D05000608 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder als Gesundheitsund Krankenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Krankenpfleger*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018043001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpflegerin / - pfleger Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden