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Approbation als Zahnarzt Erteilung

D05000599 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Approbation als Zahnarzt Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018021001000 "Approbation als Zahnarzt Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden