Approbation als Zahnarzt Erteilung
D05000599• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Nach Ihrem Studium und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Handlungsgrundlage
- § 2 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018021001000 "Approbation als Zahnarzt Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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