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Approbation als Apotheker Erteilung

D05000596 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker sind sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Handlungsgrundlage


  • § 1, §2, §4 Bundesapothekerordnung (BApO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Approbation als Apotheker Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018019001000 "Approbation als Apotheker Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden