Approbation als Apotheker Erteilung
D05000596• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker stellen. Mit Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker sind sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Handlungsgrundlage
- § 1, §2, §4 Bundesapothekerordnung (BApO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018019001000 "Approbation als Apotheker Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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