Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung
D05000592• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine überdurchschnittliche Fachkompetenz bezogen auf das jeweilige Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen.
Handlungsgrundlage
- § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO); §1 Verordnung über Zuständigkeiten der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und der Ingenieurkammer Hessen; Richtlinie zur Sachverständigenbestellung über die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die Sachgebiete "Bautechnischer Brandschutz" und "Bautechnischer Explosionsschutz"
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99140006108000 "Sachverständige für bautechnischen Brand- und Explosionsschutz Öffentliche Bestellung und Vereidigung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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