Verzicht auf die Approbation als Ärztin/Arzt Entgegennahme
D05000583• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Handlungsgrundlage
- § 9 Bundesärzteordnung § 6 PsychThG § 10 Bundesapothekerordnung § 7 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018146261000 "Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärztin/Arzt Entgegennahme"
Stichwörter
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