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Approbation als Apotheker Verzicht

D05000582 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie auf die Approbation als Apotheker verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde. Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Bundesapothekerordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verzicht auf die Approbation als Apothekerin / Apotheker Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018145261000 "Verzichtserklärung auf die Approbation als Apothekerin oder Apotheker Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden