Approbation als Tierarzt Erteilung
D05000566• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie den Beruf Tierarzt/Tierärztin in niedergelassener Tätigkeit in Deutschland uneingeschränkt und auf Dauer ausüben möchten, benötigen Sie die staatliche Zulassung in Form der Approbation. Die Approbation wird in dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde. Aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36 sowie der Bundes-Tierärzteordnung können gleichwertige ausländische Bildungsabschlüsse dazu berechtigen, den Beruf als Tierarzt/Tierärztin in Deutschland auszuüben. Bei Abschluss der tierärztlichen Ausbildung im Ausland ist die Approbation schriftlich bei der Behörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, sind evtl.- je nach Einzelfall – Nachprüfungen/Kenntnisprüfungen in verschiedenen fachlichen Bereichen erforderlich.
Handlungsgrundlage
- § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 63 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV) § 64 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018011001000 "Approbation als Tierarzt Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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