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Approbation als Tierarzt Erteilung

D05000566 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie den Beruf Tierarzt/Tierärztin in niedergelassener Tätigkeit in Deutschland uneingeschränkt und auf Dauer ausüben möchten, benötigen Sie die staatliche Zulassung in Form der Approbation. Die Approbation wird in dem Bundesland erteilt, in dem die tierärztliche Prüfung abgelegt wurde. Aufgrund der EU-Richtlinie 2005/36 sowie der Bundes-Tierärzteordnung können gleichwertige ausländische Bildungsabschlüsse dazu berechtigen, den Beruf als Tierarzt/Tierärztin in Deutschland auszuüben. Bei Abschluss der tierärztlichen Ausbildung im Ausland ist die Approbation schriftlich bei der Behörde des Bundeslandes zu beantragen, in dem der tierärztliche Beruf ausgeübt werden soll. Kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht festgestellt werden, sind evtl.- je nach Einzelfall – Nachprüfungen/Kenntnisprüfungen in verschiedenen fachlichen Bereichen erforderlich.

Handlungsgrundlage


  • § 4 Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) § 63 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV) § 64 Approbationsordnung für Tierärzte (TAppV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Approbation als Tierarzt Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018011001000 "Approbation als Tierarzt Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden