Verträge der Wasserwirtschaft Verlängerung
D05000550• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Nach § 31a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für Vertragsverlängerungen; d.h. wenn Sie Ihren Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- oder Verbundvertrag der Wasserwirtschaft verlängert haben, müssen Sie dies der zuständigen Kartellbehörde ebenfalls anmelden. Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher.
Handlungsgrundlage
- § 31a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); § 31 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050117020000 "Verträge der Wasserwirtschaft Verlängerung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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