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Verträge der Wasserwirtschaft Verlängerung

D05000550 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach § 31a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) müssen Sie Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- und Verbundverträge der Wasserwirtschaft, deren Änderungen und Ergänzungen sowie deren Beendigung oder Aufhebungen bei der zuständigen Kartellbehörde anmelden. Die Anmeldepflicht gilt auch für Vertragsverlängerungen; d.h. wenn Sie Ihren Konzessions-, Demarkations-, Gebietsschutz- oder Verbundvertrag der Wasserwirtschaft verlängert haben, müssen Sie dies der zuständigen Kartellbehörde ebenfalls anmelden. Anmeldepflichtig sind Sie als Vertragspartei. Vertragspartei sind die an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen (Wasserversorgungsunternehmen oder Kommune) über ihre jeweiligen vertretungsberechtigten Organe bzw. die Gebietskörperschaften über den jeweiligen Bürgermeister/Gemeindevorsteher.

Handlungsgrundlage


  • § 31a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); § 31 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Verträge der Wasserwirtschaft - Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050117020000 "Verträge der Wasserwirtschaft Verlängerung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden