Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme - ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit
D05000542• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Tätigkeiten geringen Umfangs mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist zusätzlich zur unternehmensbezogenen Anzeige eine ergänzende Anzeige mit Ort und Zeit der durchzuführenden Arbeiten erforderlich. Zuständig: die für die Baustelle zuständige Arbeitsschutzbehörde
Handlungsgrundlage
- § 8 Abs. 8 GefStoffV Nr. 2.4.2 Abs. 1 - 2 GefStoffV
Formularangaben
Technische Beschreibung
99006041261000 "Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme ergänzende Anzeige von Ort und Zeit"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden