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Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen - Anzeige

D05000537 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigepflicht besteht nur für Unternehmen.

Handlungsgrundlage


  • § 8 Absatz 8 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV); Nummer 2.4.2 Absatz 1 - 2 Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen (GefStoffV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentsteckbrief zur Leistung "Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen" (Leika ID 99006041261002)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden