Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen - Anzeige
D05000537• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigepflicht besteht nur für Unternehmen.
Handlungsgrundlage
- § 8 Absatz 8 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV); Nummer 2.4.2 Absatz 1 - 2 Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen (GefStoffV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentsteckbrief zur Leistung "Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme objektbezogen" (Leika ID 99006041261002)
Stichwörter
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Versionshinweis
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