Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes
D05000529• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie die öffentliche Bestellung oder Vereidigung zum Sachverständigen ändern oder erweitern wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen.
Handlungsgrundlage
- § 36 GewO
Formularangaben
Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes
Technische Beschreibung
Dokumentsteckbrief zur Leistung 99078013108001 "Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung bei Änderung oder Erweiterung des Sachgebietes"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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