Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln - Erteilung
D05000520• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie einen Großhandel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 52a Arzneimittelgesetz (AMG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99005024001000 "Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden