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Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln - Erteilung

D05000520 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie einen Großhandel mit Arzneimitteln betreiben möchten, benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 52a Arzneimittelgesetz (AMG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99005024001000 "Erlaubnis zum Großhandel mit Arzneimitteln Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden