Fahrzeuge und Fahrzeugteile - Erlaubnis für den Betrieb von Einzelfahrzeugen
D05000511• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird für reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge dem Hersteller allgemein erteilt, nach einer auf seine Kosten vorgenommenen Prüfung. Eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) wird immer dann benötigt, wenn ein Fahrzeug einzeln oder in Kleinserienproduktion hergestellt wurde, es sich um ein selbst konstruiertes Fahrzeug handelt oder es ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wurde. Auch ein schon stillgelegtes Fahrzeug, das nach Ablauf von sieben Jahren aus dem Verkehrsregister gelöscht wurde und eine neue Zulassung erhalten soll, benötigt zwingend eine Einzelbetriebserlaubnis. Die Einzelbetriebserlaubnis wird von der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde für ein einzelnes Fahrzeug erteilt und gilt nur für dieses.
Handlungsgrundlage
- § 21 StVZO; § 19 StVZO; § 13 EG-FGV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99036017005000 "Betrieb von Einzelfahrzeugen Erlaubnis"
Stichwörter
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Versionshinweis
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