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Vorzeitiger Betriebsbeginn Zulassung (OZG)

D05000488 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie möchten den Betrieb eines Gaststättengewerbes aufnehmen, können die vorherige Anzeigenfrist von 4 Wochen aber nicht einhalten? Die zuständige Behörde kann einen früheren Beginn zulassen, wenn Ihnen die Einhaltung nicht zumutbar ist.

Handlungsgrundlage


  • § 3 Hessisches Gaststättengesetz HGastG §§ 2 ff. Niedersächsisches Gaststättengesetzes (NGastG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vorzeitiger Betriebsbeginn Zulassung (OZG)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99025008007000 "Vorzeitiger Betriebsbeginn Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden