Packstellen Zulassung
D05000464• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichts-klassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken und/oder umpacken. Eierpackstellen dürfen nur betrieben werden, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag marktrechtlich zugelassen sind und eine Packstellen-Kennnummer zugeteilt wurde.
Handlungsgrundlage
- EG Nr. 589/2008
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99050065007000 Packstellen Zulassung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden