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Packstellen Zulassung

D05000464 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eierpackstellen sind Betriebe, die Eier nach Güte- und Gewichts-klassen sortieren, kennzeichnen sowie verpacken und/oder umpacken. Eierpackstellen dürfen nur betrieben werden, wenn sie von der zuständigen Behörde auf Antrag marktrechtlich zugelassen sind und eine Packstellen-Kennnummer zugeteilt wurde.

Handlungsgrundlage


  • EG Nr. 589/2008

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99050065007000 Packstellen Zulassung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99050065007000 Packstellen Zulassung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden