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Versteigerergewerbe Erlaubnis

D05000452 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.

Handlungsgrundlage


  • § 34b Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Versteigerergewerbe Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99050036005000 "Versteigerergewerbe Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden