Versteigerergewerbe Erlaubnis
D05000452• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Handlungsgrundlage
- § 34b Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99050036005000 "Versteigerergewerbe Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden