Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis

D05000440 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie eine Wettvermittlungsstelle betreiben wollen, benötigen Sie eine glücksspielrechtliche Erlaubnis. Sie muss vom Sportwettveranstalter beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Abs. 6, 7 der Verordnung über die Annahme- und Wettvermittlungsstellen des Landes Nordrhein-Westfalen (Annahme- und Vermittlungsstellenverordnung Nordrhein-Westfalen - AnVerVO NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief für die Leistung 99089027005003 (77000000007077) "Wettvermittlungsstelle betreiben Erlaubnis"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden