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Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Desinfektor/-in Erteilung

D05000402 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz – GBWEG; Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation als Desinfektor/-in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99150086001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden