Antrag Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation - Desinfektor/-in Erteilung
D05000402• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei einer Berufsqualifikation aus dem Ausland erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz – GBWEG; Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektorinnen und Desinfektoren (APO-Desinf.); Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
99150086001000 - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Desinfektorin oder Desinfektor bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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