Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel - Erlaubnis
D05000342• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen. Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden.
Handlungsgrundlage
- § 11a Apothekengesetz (ApoG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99005002005000 "Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden