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Bescheinigung in Steuersachen - Ausstellung

D05000283 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die "Bescheinigung in Steuersachen" (früher: "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung") kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen. Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.

Handlungsgrundlage


  • Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 Nr. 4; § 57 Absatz 3 Nummer 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung in Steuersachen - Ausstellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102037012000 "Bescheinigung in Steuersachen - Ausstellung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden