Vermittlungsbudget Bewilligung SGB II
D05000273• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich Ihre Ausgaben (zum Beispiel Fahrtkosten und Kosten für Zeugnisse) erstatten lassen. Dies gilt auch für Ausgaben, die Ihnen innerhalb der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme entstehen.
Handlungsgrundlage
- § 44 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III); § 16 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden