Änderungsanzeige bei grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Änderung im Tierschutzrecht
D05000260• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Tierschutzrecht zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen. Zudem sind Sie als Dienstleister*in verpflichtet, wesentliche Änderungen von sich aus gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.
Handlungsgrundlage
- § 13a (6) S. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Anzeige über Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Tierschutzrecht
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102161008002 - "Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht"
Stichwörter
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Versionshinweis
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