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Anzeige der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige erstmalig im Tierschutzrecht

D05000258 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


-

Handlungsgrundlage


  • § 13a Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

13.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf im Tierschutzrecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102159008002 - "Anzeige der erstmaligen Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Tierschutzrecht"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden