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Änderungsanzeige bei grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen Anzeige der Änderung im Bewacherrecht

D05000247 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Staatsangehörige*r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als Staatsangehörige*r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Bewachungsgewerbe zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland nur vorübergehend und gelegentlich ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen. Zudem sind Sie als Dienstleister*in verpflichtet, wesentliche Änderungen von sich aus gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.

Handlungsgrundlage


  • § 13a Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

13.12.2024

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige über Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen in reglementierten Berufen im Bewacherrecht

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99102161008003 - "Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Bewacherrecht"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden