Veranstaltungserlaubnis (inkl. Wochen- u. Spezialmärkte)
D05000238• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Veranstalterin oder Veranstalter eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochen-, Jahr-, oder Spezialmarkt (zum Beispiel Weihnachtsmarkt) ausrichten möchten, ist eine Genehmigung der Veranstaltung erforderlich.
Handlungsgrundlage
- § 69 GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050032002000 - "Veranstaltung Festsetzung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden