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Anerkennung Lehramtsprüfung

D05000207 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder Schuldienst bewerben möchte, benötigt eine Anerkennung seiner/ihrer Lehramtsprüfungen bzw. Lehramtsbefähigung, sofern diese nicht in NRW absolviert/erworben wurden.

Handlungsgrundlage


  • § 14 Lehrerausbildungsgesetz NRW 2009 (LABG NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung des Lehramtsstudiums und der Lehramtsbefähigung beantragen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99019040016000 - Anerkennung Lehramtsprüfung Anerkennung des Lehramtsstudiums und der Lehramtsbefähigung beantragen (Lehramtsprüfungen aus anderen Bundesländern)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden