Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Antrag auf Eichung Entgegennahme für Taxen und Mietwagen

D05000192 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Damit der Fahrgast, dem durch das Taxameter oder den Wegstreckenzähler ermittelten Fahrpreis vertrauen kann, überprüft die zuständige Eichbehörde jährlich bei allen Taxen die korrekte Funktionsweise des Taxameters. Die Wegstreckenzähler in Mietwagen werden im zwei-jährigen Rhythmus überprüft. Dies ist durch die Eichpflicht dieser Geräte gesetzlich vorgeschrieben. Die Eichung erfolgt auf dem Rollenprüfstand und der Messstrecke und kann über das ganze Jahr verteilt erfolgen. Sie müssen die Eichung beim zuständigen Eichamt beantragen. Zur Verlängerung der Eichfrist müssen Sie die Eichung mindestens zehn Wochen vor deren Ablauf beantragen und das Ihrerseits Erforderliche getan haben, hier das Fahrzeug zu den bekannten Öffnungszeiten beim Eichamt vorgestellt haben.

Handlungsgrundlage


  • § 6 MessEG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Eichung Entgegennahme für Taxen und Mietwagen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99037013261001 "Mess- und Eichwesen Eichung Rollenprüfstand Taxen und Mietwagen"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden