Eichung Entgegennahme
D05000190• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen. Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.
Handlungsgrundlage
- § 37 MessEG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Leistung 99037013261000 "Antrag auf Eichung Entgegennahme"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden