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Eichung Entgegennahme

D05000190 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie müssen die Eichung eines einzelnen Messgerätes oder einer Stichprobe von Messgeräten auf Einhaltung gesetzlich festgelegter Anforderungen durch eine Eichbehörde beantragen. Geeicht werden können nur Messgeräte, wenn sie messtechnisch und ihrer Beschaffenheit nach, die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen nach der Mess- und Eichverordnung erfüllen.

Handlungsgrundlage


  • § 37 MessEG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Eichung Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Leistung 99037013261000 "Antrag auf Eichung Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden