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Konformität von Messgeräten Bewertung

D05000187 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie dürfen Messgeräte nur in den Verkehr bringen, wenn diese die wesentlichen Anforderungen nach Richtlinie 2014/32/EU (Europäische Messgeräterichtlinie – MID), nach Richtlinie 2014/31/EU (Waagenrichtlinie – NAWID), bzw. für national geregelte Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), erfüllen. Zum Nachweis, dass ein Messgerät die wesentlichen Anforderungen erfüllt, muss eine festgelegte Konformitätsbewertung erfolgreich durchgeführt werden. Durch die Anfrage zur Konformitätsbewertung werden Sie als Hersteller*in oder Bevollmächtigte*r beim Inverkehrbringen Ihres Messgerätes unterstützt. Schließlich wird Ihnen durch eine Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde bestätigt, dass Ihr Messgerät die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes bzw. der Richtlinie erfüllt.

Handlungsgrundlage


  • § 6 Mess- und Eichgesetz (MessEG); Richtlinie 2014/32/EU (Europäische Messgeräterichtlinie – MID)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Konformität von Messgeräten Bewertung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99037011204000 "Konformität von Messgeräten Bewertung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden