Konformität von Messgeräten Bewertung
D05000187• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Sie dürfen Messgeräte nur in den Verkehr bringen, wenn diese die wesentlichen Anforderungen nach Richtlinie 2014/32/EU (Europäische Messgeräterichtlinie – MID), nach Richtlinie 2014/31/EU (Waagenrichtlinie – NAWID), bzw. für national geregelte Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG), erfüllen. Zum Nachweis, dass ein Messgerät die wesentlichen Anforderungen erfüllt, muss eine festgelegte Konformitätsbewertung erfolgreich durchgeführt werden. Durch die Anfrage zur Konformitätsbewertung werden Sie als Hersteller*in oder Bevollmächtigte*r beim Inverkehrbringen Ihres Messgerätes unterstützt. Schließlich wird Ihnen durch eine Konformitätsbescheinigung der zuständigen Behörde bestätigt, dass Ihr Messgerät die wesentlichen Anforderungen des Gesetzes bzw. der Richtlinie erfüllt.
Handlungsgrundlage
- § 6 Mess- und Eichgesetz (MessEG); Richtlinie 2014/32/EU (Europäische Messgeräterichtlinie – MID)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99037011204000 "Konformität von Messgeräten Bewertung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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