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Antrag Schülerticket

D05000153 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Schülerinnen und Schülern in allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke oder Berufskollegs in Vollzeitform können ein Schülerticket beantragen. Sofern bestimmte Voraussetzung erfüllt werden, übernimmt der Schulträger die Kosten. Hierzu gehören das Überschreiten von Entfernungsgrenzen, körperliche/geistige Behinderungen und ein besonders gefährlicher Schulweg.

Handlungsgrundlage


  • SchfkVO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag Schülerticket

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Die notwendige Beförderung von Schulkindern obliegt den öffentlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen der Gemeinden und Schulverbände, sowie die übrigen Schulen die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen die Schulkinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jeweiligen Stadt- oder Landkreise erstatten die notwendigen Kosten der Beförderung nach Abzug eines Eigenanteils oder sie gewähren einen Zuschuss zu den Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht jedoch nicht.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden