Antrag Anerkennung Approbation Ärztin/Arzt EU/EWR/Schweiz oder Drittstaaten Feststellung
D05000144• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland kann nur mit einer gültigen staatlichen Zulassung, der Approbation (uneingeschränkte Berufserlaubnis) ausgeübt werden. Für die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation als Ärztin/Arzt wird geprüft, ob diese gleichwertig mit dem deutschen Beruf ist.
Handlungsgrundlage
- § 3 BÄO
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung einer Approbation als Ärztin oder Arzt aus EU/EWR/Schweiz oder aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden