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Antrag Anerkennung Approbation Ärztin/Arzt EU/EWR/Schweiz oder Drittstaaten Feststellung

D05000144 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland kann nur mit einer gültigen staatlichen Zulassung, der Approbation (uneingeschränkte Berufserlaubnis) ausgeübt werden. Für die Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation als Ärztin/Arzt wird geprüft, ob diese gleichwertig mit dem deutschen Beruf ist.

Handlungsgrundlage


  • § 3 BÄO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung einer Approbation als Ärztin oder Arzt aus EU/EWR/Schweiz oder aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden