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Antrag planungsrechtliche Auskunft

D05000040 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Öffentlichkeit – zu der auch Kinder und Jugendliche gehören – kann nach Wirksamwerden des Plans jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Flächennutzungsplan, seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung erhalten.

Handlungsgrundlage


  • §§ 5 und 6 (5) BauGB

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag planungsrechtliche Auskunft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden