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Bestattung anmelden

D03000140 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Jede Leiche muss bestattet werden. Egal, ob in einer Erd-, Feuer-, See- oder Waldbestattung. In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen - Erdbestattung - Feuerbestattung - Waldbestattung - Seebestattung - Urnenbestattung - Anonyme Bestattung Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. Sind Bestattungspflichtige (Angehörige) - nicht vorhanden, - nicht zu ermitteln, - nicht auffindbar oder - kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach und - veranlasst auch kein anderer die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Handlungsgrundlage


  • Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bestattung anmelden

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden