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Bescheinigung Abgabe erforderlicher Angaben (Aufenthalt)

D00000568 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.

Handlungsgrundlage


  • § 5 FreizügG/EU

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Bescheinigung über die Abgabe aller erforderlicher Angaben für die Beantragung der Aufenthaltskarte

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden