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Wasserbuch Bereitstellung

D00000531 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Mithilfe eines Antrags kann jede Person die Einsicht in das Wasserbuch bzw. Auskünfte aus dem Wasserbuch möglich sein und wird durch die Bundesländer durchgeführt. Hierbei müssen unter anderem die Gewässerart und eine Beschreibung der Informationen zur Auskunft aus dem Wasserbuch angeben werden.

Handlungsgrundlage


  • § 87 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Wasserbuch Bereitstellung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Das Wasserbuch ist ein offizielles Register, das ähnlich wie ein Grundbuch funktioniert. Es enthält Einträge über Wasserrechte und wasserwirtschaftlich relevante Schutzgebiete und liefert wichtige Umweltinformationen. Das Wasserbuch ist entscheidend für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und bietet einen Überblick über behördliche Entscheidungen. Zu den Einträgen im Wasserbuch gehören erteilte Erlaubnisse und Bewilligungen, historische Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse, Plangenehmigungen, Wasserschutzgebiete sowie Risiko- und Überschwemmungsgebiete. Jede Person hat das Recht auf Einsicht, und die Bereitstellung des Wasserbuchs erfolgt durch die jeweiligen Bundesländer.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden