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Zeugnis Ärztliche Prüfung

D00000528 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Diesem Antrag ist ein Zeugnis über die Ärztliche Prüfung beizufügen.

Handlungsgrundlage


  • § 39 (1) ÄApprO 2002

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zeugnis über die Ärztliche Prüfung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden