Zeugnis Ärztliche Prüfung
D00000528• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Antrag auf die Approbation als Arzt ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden hat. Diesem Antrag ist ein Zeugnis über die Ärztliche Prüfung beizufügen.
Handlungsgrundlage
- § 39 (1) ÄApprO 2002
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden