Vollmacht Familienangehörige
D00000521• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist für den Fall, dass Familienangehörige innerhalb von sechs Monaten nachziehen möchten, die Vollmachten der nachziehenden Familienangehörigen vorzulegen
Handlungsgrundlage
- § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden