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Vollmacht Familienangehörige

D00000521 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Im Zuge des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist für den Fall, dass Familienangehörige innerhalb von sechs Monaten nachziehen möchten, die Vollmachten der nachziehenden Familienangehörigen vorzulegen

Handlungsgrundlage


  • § 81a AufenthG (Beschleunigtes Fachkräfteverfahren)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Vollmachten der nachziehenden Familienangehörigen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden