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Defizit Bescheid Anerkennungsstelle

D00000508 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Erteilung) zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung wird von der Anerkennungsstelle geprüft, ob für die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation oder für die Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang) in einem im Inland reglementierten Beruf weitere Qualifizierungsmaßnahmen (Defizitkompensierung) notwendig sind.

Handlungsgrundlage


  • § 16 d Absatz 1 i.V.m. § 16d Abs. 2 AufenthG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Defizit-Bescheid (für Qualifizierungsmaßnahmen) der Anerkennungsstelle

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden