Warnmitteilung Bundesärzteordnung
D00000504• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Warnmitteilung der jeweils zuständigen Stelle an andere zuständige Behörden der anderen EU/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz: 1. über Widerruf, Rücknahme oder Ruhen der Approbation oder der Erlaubnis, die sofort vollziehbar oder unanfechtbar sind, 2. die sofort vollziehbare oder unanfechtbare Einschränkung der Ausübung des ärztlichen Berufs, 3. den Verzicht auf die Approbation oder die Erlaubnis, 4. das Verbot der Ausübung des ärztlichen Berufs durch unanfechtbare gerichtliche Entscheidung oder 5. das vorläufige Berufsverbot durch gerichtliche Entscheidung.
Handlungsgrundlage
- § 9a BÄO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Warnmitteilung enthält folgende Angaben: 1. die zur Identifizierung der betroffenen Person erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, 2. Beruf der betroffenen Person, 3. Angaben über die Behörde oder das Gericht, die oder das die Entscheidung getroffen hat, 4. Umfang der Entscheidung oder des Verzichts und 5. Zeitraum, in dem die Entscheidung oder der Verzicht gilt.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden