Zustellungsurkunde Approbationsurkunde
D00000499• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
nicht vorhanden
Handlungsgrundlage
- § 40 ÄApprO 2002
Formularangaben
Technische Beschreibung
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 14 ÄApprO 2002 zu dieser Verordnung ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit Zustellungsurkunde zuzustellen.
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden