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Versicherung an Eides statt (Fahrerqualifizierungsnachweis)

D00000425 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Der Fahrer hat auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde, die den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen der Fahrerqualifizierungsnachweis nicht zurückgegeben werden kann.

Handlungsgrundlage


  • § 9 (3) BKrFQV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Versicherung an Eides statt Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

Hilfetext

nach § 9 (3) BKrFQV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden