Versicherung an Eides statt (Fahrerqualifizierungsnachweis)
D00000425• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Der Fahrer hat auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde, die den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen der Fahrerqualifizierungsnachweis nicht zurückgegeben werden kann.
Handlungsgrundlage
- § 9 (3) BKrFQV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden