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Teilnahmebescheinigung Kurs Behebung festgestellter Eignungsmängel (Fahrerlaubnis)

D00000390 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Bei festgestellten Eignungsmängeln des Bewerbers genügt als Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs zur Behebung der festgestellten Eignungsmängel. Voraussetzung ist, dass 1. der betreffende Kurs nach § 70 FeV anerkannt ist, 2. auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung die Teilnahme des Betroffenen an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme angesehen wird, seine Eignungsmängel zu beheben, 3. der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, 4. die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme vor Kursbeginn zugestimmt hat und 5. die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens NICHT nach § 4 (10) S. 4 StVG oder nach § 11 (3) Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet worden ist.

Handlungsgrundlage


  • § 11 (10), (11) FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Teilnahmebescheinigung eines Kurses zur Behebung festgestellter Eignungsmängel zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde

Hilfetext

nach § 11 (10), (11) FeV

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden