Teilnahmebescheinigung Kurs Behebung festgestellter Eignungsmängel (Fahrerlaubnis)
D00000390• Version 0.1•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Bei festgestellten Eignungsmängeln des Bewerbers genügt als Nachweis der Wiederherstellung der Eignung statt eines erneuten medizinisch-psychologischen Gutachtens eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs zur Behebung der festgestellten Eignungsmängel. Voraussetzung ist, dass 1. der betreffende Kurs nach § 70 FeV anerkannt ist, 2. auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung die Teilnahme des Betroffenen an dieser Art von Kursen als geeignete Maßnahme angesehen wird, seine Eignungsmängel zu beheben, 3. der Betroffene nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis ist, 4. die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme vor Kursbeginn zugestimmt hat und 5. die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens NICHT nach § 4 (10) S. 4 StVG oder nach § 11 (3) Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet worden ist.
Handlungsgrundlage
- § 11 (10), (11) FeV
Formularangaben
Teilnahmebescheinigung eines Kurses zur Behebung festgestellter Eignungsmängel zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden