Anordnung Beibringung ärztliches Gutachten (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)
D00000374• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.
Handlungsgrundlage
- §§ 11, 13, 14 FeV
Formularangaben
Anordnung Beibringung ärztliches Gutachten zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§§ 11, 13, 14 FeV)
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden