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Anordnung Beibringung ärztliches Gutachten (Vorlage Fahrerlaubnisbehörde)

D00000374 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Klärung der Zweifel die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 11, 13, 14 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anordnung Beibringung ärztliches Gutachten zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (§§ 11, 13, 14 FeV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden