Führerschein
D00000365• Version 0.1•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral und nach den Vorgaben der Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Abschnitt I. Allgemeiner Führerschein der FeV gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten.
Handlungsgrundlage
- § 25 i.V.m. Anlage 8 FeV
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden