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Führerschein

D00000365 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral und nach den Vorgaben der Anlage 8 (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) Abschnitt I. Allgemeiner Führerschein der FeV gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten.

Handlungsgrundlage


  • § 25 i.V.m. Anlage 8 FeV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Führerschein

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden