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Auftragserteilung Herstellung Führerschein

D00000364 Version 0.1 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Führerscheine werden als Kunststoffkarten nach Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG hergestellt und im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde durch den vom Kraftfahrt-Bundesamt bestimmten und zertifizierten Hersteller zentral gefertigt. Hersteller ist die Bundesdruckerei GmbH. Die Herstellung, Personalisierung und Lieferung der Führerscheine erfolgt auf der Grundlage eines Rahmenvertrages zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei GmbH. Näheres wird durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Der Führerschein besteht aus zwei Seiten.

Handlungsgrundlage


  • §§ 22 (4) S. 1, 22a (6), 25 FeV; Abschnitt I. Nr. 2 und 3 FS-VwV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Auftragserteilung Herstellung Führerschein (§§ 22 (4) S. 1, 22a (6), 25 FeV; Abschnitt I. Nr. 2 und 3 FS-VwV)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden